Wer einen Job hinter dem Lenkrad hat, trägt eine große Verantwortung. Von Berufskraftfahrer*innen wie beispielweise Taxi-, LKW- und Busfahrer*innen verlangt der Gesetzgeber deswegen den Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit. Diese bezieht sich auf Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion. Die Fahreignung ist eine Grundvoraussetzung für die Erlaubnis zur Personenbeförderung und die Fahrerlaubnis für LKW- und Busfahrer*innen. Wir führen im Rahmen der Verkehrsmedizin die Begutachtung zur Fahreignung durch.
Darüber hinaus beraten wir bei speziellen medizinischen Fragestellungen, die sich auf die Teilnahme am Straßenverkehr beziehen. Das betrifft besonders chronisch kranke Menschen oder Menschen mit einer Behinderung.